Die steuerliche Behandlung von Berufsbekleidung

In vielen Berufen ist es notwendig, spezielle Kleidung anzuziehen. Köche tragen Kochjacken, Schürzen und Mützen, Mitarbeiter auf dem Bau Sicherheitsschuhe und Rezeptionisten im Hotel ein repräsentatives Kostüm. Mitarbeiterbekleidung kann aber auch zu Identifikationszwecken angezogen werden, wenn sie beispielsweise mit dem Logo des Unternehmens bestickt ist. Die Kosten für die Anschaffung und die Reinigung der Berufsbekleidung lassen sich in vielen Fällen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Was Sie dabei beachten müssen, haben wir Ihnen im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Welche Kleidung kann als Berufsbekleidung geltend gemacht werden?

Ballkleider und die Halbschuhe aus Krokodilleder werden üblicherweise nicht als Berufsbekleidung vom Finanzamt akzeptiert. Per Definition ist Berufsbekleidung für das Finanzamt Kleidung, die nur im Fachhandel erhältlich ist. Außerdem sollte sich die Notwendigkeit spezieller Arbeitsbekleidung aus der Berufsgruppe ergeben. Die Kleidung wird steuerlich meist problemlos angerechnet, wenn sie eine der 3 Merkmale erfüllt:

  1. Sie besitzt eine Schutzfunktion oder muss aus Hygienegründen getragen werden
  2. Sie wird als Uniform im öffentlichen Dienst getragen
  3. Sie gilt als Identifikationssymbol oder als Teil der Corporate Identity

Ohne Probleme lassen sich beispielsweise Warnwesten, Schutzjacken, Arztkittel, Amtskleidung, Uniformen, Kasacks oder Sicherheitsschuhe steuerlich absetzen.

Steuerliche Anerkennung von Berufsbekleidung, die auch privat getragen wird

Während ein Anwalt nicht auf die Idee kommt, seine Robe auch auf der Gartenparty anzuziehen, ist es bei Poloshirts, Anzügen und Hosen, die im betrieblichen Alltag getragen werden, schon komplizierter. Wer in der Versicherungsbranche arbeitet und im Kundenkontakt Anzüge trägt, kann diese nicht ohne Weiteres als Werbungskosten anrechnen lassen. Denn ein schwarzer Anzug kann schließlich auch auf einer Hochzeit oder bei einer privaten Verabredung dienlich sein. Gleiches gilt für Röcke von Kellnerinnen oder die weißen Shirts des Krankenhauspersonals. In der Praxis zeigt sich häufig, dass das Finanzamt diese Kleidung nicht anerkennt. Dasselbe gilt sogar für Trachtenkleidung, die in südlicheren Gegenden in der Gastronomie als Dienstbekleidung angeordnet wird.

Oft ist es in diesen Fällen eine Einzelfallentscheidung des Bearbeiters, ob die Kleidung als Berufsbekleidung anerkannt wird oder nicht.

Hinweis: Aktuell läuft ein Verfahren am Bundesfinanzhof, bei dem ein selbstständiger Trauerbegleiter dagegen klagt, dass die schwarze Kleidung nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Bestatter dagegen können schwarze Anzüge als Werbungskosten absetzen. Das zeigt, wie fließend die Grenzen sind und wie stark die Anerkennung der Ausgaben von den einzelnen Bearbeitern abhängt.

Berufsbekleidung aus dem Nebenberuf wird nicht anerkannt

Es macht für das Finanzamt einen Unterschied, ob Sie die Berufsbekleidung im Hauptberuf tragen oder im Nebenjob. Wer im Nebenberuf als Skilehrer arbeitet, wird seine Spezialkleidung nicht als Werbungskosten geltend machen können. Es wird hier lediglich der Hauptberuf berücksichtigt.

Wie hoch sind die Einsparungen?

Die Höchstgrenze der Kosten, die steuerlich abgesetzt werden können, liegt aktuell bei 487,90 Euro. Kostet ein Kleidungsstück mehr, dann muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auch die Reinigung von Berufsbekleidung, die vom Finanzamt als solche anerkannt wird, kann sich steuersenkend auswirken. Dazu können Sie eine Pauschale in Höhe von 110 Euro pro Jahr ansetzen. Komplizierter ist die Berechnung per Schätzverfahren, wenn die Wäsche im eigenen Haushalt gewaschen wird. Daneben wirken sich auch die Kosten für die Pflege und die Reparatur der Kleidung steuersenkend aus.

Dienstbekleidung mit Logo: Was sagt das Finanzamt?

Ein schlichtes weißes Shirt wird in der Regel nicht als Ausgabe akzeptiert. Aber wie behandelt das Finanzamt dieses Shirt, wenn darauf das Logo des Unternehmens abgebildet ist? Auch dieser Fall unterliegt der Einzelfallentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters. Im Prinzip ist Mitarbeiterbekleidung, die mit einem gestickten oder gedruckten Firmenemblem veredelt wurde, relativ eindeutig als Berufsbekleidung zu werten. Bei genauer Prüfung kommt es aber darauf an, wie groß dieses Logo ist. Bei einem kleinen Zeichen auf Brusthöhe könnte das T-Shirt oder das Polohemd auch mühelos privat getragen werden. Ist das Logo unübersehbar auf dem Rücken oder in sehr großer Ausführung auf der Kleidung aufgebracht, dann wird es leichter sein, diese Kleidung steuerlich abzusetzen.

Tipp: Berufsbekleidung immer im Fachhandel kaufen

Um die Chancen zu erhöhen, dass der Finanzbeamte die Kosten für den Kauf der Berufsbekleidung anerkennt, sollte sie immer im Fachhandel gekauft werden. Die Rechnung vom Fachgeschäft für Berufsbekleidung wird in der Regel ohne Diskussion von Finanzamt akzeptiert, wenn die gekaufte Kleidung und der Beruf des Steuerzahlers zusammenpassen.

Hinweis:

Die Inhalte dieses Beitrags stellen keinerlei steuerliche Beratung dar. Bitte konsultieren Sie bei entsprechenden Fragen Ihren Steuerberater.